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Dia Siegel

Sachverständige für Immobilienbewertung

+ Darmstadt und Frankfurt
+ Anerkannte Zertifizierung
+ Faire Honorare

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KLEINSTEUBER | SACH Immobilienbewertung

Ihr Spezialist für Verkehrswertgutachten im Raum Darmstadt und Frankfurt am Main.

Sie benötigen ein anerkanntes Immobiliengutachten z.B. zur Vorlage bei einer Behörde, wie dem Finanzamt oder für das Gericht?

Bei Kleinsteuber Sach Immobilienbewertung erhalten Sie Verkehrswertgutachten für das Finanzamt nach § 198 BewG und Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Durch Kleinsteuber Sach Immobilienbewertung erstellte Immobiliengutachten werden von Gerichten und Finanzämtern anerkannt, denn unsere Immobiliengutachter sind von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert.

Wir bewerten für Sie Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien, wie Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser. 

Ihre Immobilien bewerten wir im Raum Darmstadt und Frankfurt am Main.

WERT | ERMITTLER

Leidenschaft für Immobilienbewertung und lebenslanges Lernen.

Immobiliengutachten für das Finanzamt und Erstellung von Verkehrswertgutachten durch Dipl.-Sachverständige und von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Stelle (DIAZert) zertifizierte Immobiliengutachter.

VERKEHRSWERT | GUTACHTEN

Immobilienbewertung durch zertifizierte Sachverständige z.B. bei Erbschaft oder Schenkung.

Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und Verkehrswertgutachten für das Finanzamt nach § 198 BewG. Unsere Gutachten werden von Behörden wie Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Wir bewerten Ihre Eigentumswohnung, Ihr Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeimmobilien in der Region Darmstadt und Frankfurt am Main.

Verkehrswertgutachten KLEINSTEUBER | SACH

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie abbilden. Ein Verkehrswertgutachten benötigen Sie z.B. bei Vermögensaufteilungen oder Erbschaftsauseinandersetzungen.

Steuerliche Wertermittlung

Verkehrswertgutachten für das Finanzamt

Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG, zum Nachweis des geringeren Wertes gegenüber dem Finanzamt. Ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG benötigen sie z.B. bei Erbschaft- und Schenkungssteuer.

WERT | ARBEIT

In 6 Schritten zu Ihrer Immobilienbewertung. Verkehrswertgutachten einfacher und schneller erhalten durch zertifizierte Immobiliengutachter von KLEINSTEUBER SACH Immobilienbewertung.

Unser Prozess der Immobilienbewertung ist darauf ausgelegt, die Zusammenarbeit für Sie unkompliziert und die Bewertung für unsere Sachverständigen effizient zu gestalten. Deshalb setzen wir auf Digitalisierung, damit Sie Ihr Gutachten einfacher und schneller erhalten.

Ablauf Zusammenarbeit: Erstberatung

01Erstberatung

Rufen Sie uns direkt an. In einer kostenlosen, telefonischen Erstberatung mit einem Immobiliengutachter, klären wir dann Ihren Bedarf und besprechen unsere weitere Zusammenarbeit.

Ablauf Zusammenarbeit: Auftragserteilung

02Auftragserteilung

Den Auftrag/ Sachverständigenvertrag erhalten Sie per E-Mail und unterzeichnen diesen einfach digital. Nachdem Sie uns den Auftrag erteilt haben, starten unsere Sachverständigen mit der Immobilienbewertung.

Ablauf Zusammenarbeit: Zusammenstellung der Unterlagen

03Zusammenstellung der Unterlagen

Anhand unserer Checkliste wissen Sie genau, welche Unterlagen wir für die Bewertung Ihrer Immobilie benötigen. Die Unterlagen können Sie direkt in den objekteigenen Datenraum hochladen. Wir prüfen diese und holen bei Bedarf noch fehlende Auskünfte bei Ämtern und Behörden ein.

Immobilienbewertung vor Ort

04Ortstermin

Sobald alle benötigten Unterlagen vorliegen, kann der Ortstermin stattfinden. Ein Sachverständiger besichtigt ihre Immobilie ausführlich und dokumentiert alle für die Bewertung wesentlichen Merkmale.

Ablauf Zusammenarbeit: Gutachtenerstellung

05Gutachtenerstellung

Anschließend erfolgt die eigentliche Erstellung des Gutachtens durch den Immobiliengutachter. Ihr fertiges Verkehrswertgutachten erhalten Sie dann i.d.R. innerhalb weniger Tage. Das Gutachten sowie die von uns eingeholten Auskünfte stehen in Ihrem Datenraum bereit. Bei Bedarf erhalten sie das Gutachten auch per Post.

Ablauf Zusammenarbeit: Nachbesprechung

06Nachbesprechung

Falls nach Erhalt des Gutachtens noch Fragen zur Immobilienbewertung bestehen, können Sie diese gerne mit dem Sachverständigen in einer telefonischen Nachbesprechung klären.

WERT | ERKLÄRT

Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Qualifikation der Sachverständigen, zur Immobilienbewertung, zu Verkehrswertgutachten und zu unseren Honoraren.

Ihr Verkehrswertgutachten wird durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Stelle (DIAZert) zertifizierten Immobiliengutachter erstellt. Prüfen können Sie dies im Zertifizierungsverzeichnis der Zertifizierungsstelle DIAZert.

Hier finden Sie z.B. unseren Sachverständigen, Herrn Ingmar Kleinsteuber mit der Zertifizierung „Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS)“ und können die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung einsehen.

Eine Zertifizierung setzt voraus, dass mehrere Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden. Darüber hinaus werden die Sachverständigen und Immobiliengutachter umfangreich geprüft und zur Qualitätseinhaltung verpflichtet. Die Zertifizierung von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Stelle wird ebenso wie die öffentliche Bestellung von Gerichten und Finanzbehörden anerkannt.

Aber Achtung: Nur Zertifizierungen einer akkreditierten Stelle werden von Finanzämtern anerkannt. Es gibt viele Stellen, die mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 werben, die aber nicht bei der DAkkS akkreditiert sind und deren Zertifikate somit von Finanzbehörden nicht anerkannt werden.

Damit ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 198 BewG, auch von Finanzämtern anerkannt wird, muss der Sachverständige von einer akkreditierten Stelle zertifiziert sein. In Deutschland sind nur 6 Stellen von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) für den Bereich Immobilienbewertung akkreditiert. Dies sind folgende:

  • DIA Consulting Aktiengesellschaft DIAZert – Zertifizierungsstelle
  • Institut für Qualitätssicherung & Zertifizierung GmbH & Co. KG – IQ- ZERT
  • EIPOSCERT GmbH
  • Sprengnetter Zertifizierung GmbH
  • Hochschule Anhalt izert Zertifizierungsstelle für Immobilienbewertung –
  • HypZert GmbH

Welche Stellen akkreditiert sind, können sie auch in der Datenbank der DAkkS einsehen.
Geben sie hier Immobilienbewertung ein und Sie finden die akkreditierten Stellen und können die jeweilige Akkreditierungsurkunde einsehen.

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zur Bewertung einer Immobilie dauert i.d.R. 10 Tage nach dem Ortstermin. Dabei ist zu beachten, dass der rechnerische Teil und das Schreiben des Gutachtens erst vollständig ausgeführt werden können, wenn dem Sachverständigen alle notwendigen Unterlagen und Behördenauskünfte vorliegen.

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden verschiedene Unterlagen benötigt. Im Wesentlichen sind dies:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Baulastenauszug
  • Flächenberechnung
  • Grundrisspläne
  • Lageplan
  • Aufstellung der Mieteinnahmen (bei vermieteten Objekten)

Sie erhalten von uns eine Checkliste damit Sie genau wissen, welche Unterlagen wir für die Bewertung Ihrer Immobilie benötigen. Bei Bedarf holen wir noch fehlende Auskünfte bei Ämtern und Behörden ein.

Ein umfangreiches Verkehrswertgutachten, das den strengen Zertifizierungsanforderungen stand hält und schlussendlich auch von Gerichten und Finanzbehörden anerkannt wird, erhalten Sie ab 2.860 Euro inkl. MwSt.. Bei Verkehrswertgutachten ist die Höhe des Verkehrswertes, sowie weitere Besonderheiten, für das Honorar maßgeblich. Bei unserem Honorar orientieren wir uns an der Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.) für Gutachten über den Verkehrswert.

Unsere Verkehrswertgutachten werden durch von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierte Immobiliengutachter erstellt. Damit erfüllen sie sämtliche relevanten gesetzlichen Anforderungen. Das Bewertungsgesetz legt z.B. fest, dass „als Nachweis […] regelmäßig ein Gutachten […] von Personen, die […] von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind“ dient.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns an und lassen Sie sich direkt von einem Immobiliengutachter beraten. Dieser beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zu den Themen Immobilienbewertung, Verkehrswertgutachten und Immobiliengutachten für das Finanzamt.

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Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert)

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