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Immobiliengutachter & Sachverständige

Immobilienbewertung für Unternehmen und Privatkunden

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DIAZert
Dia Siegel

WERT | PARTNER

KLEINSTEUBER | SACH Immobilienbewertungsgesellschaft

Unsere Sachverständigen haben sich besonders auf die Bewertung von Renditeimmobilien spezialisiert. Wir erstellen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, sowie Gutachten im steuerlichen Kontext. Diese werden von Gerichten und Finanzämtern anerkannt, denn unsere Immobiliengutachter sind von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert.

Dabei bewerten wir für unsere Kunden vorwiegend Anlageobjekte wie Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser und Gewerbeimmobilien. Für Privatkunden bewerten wir auch Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser.

Um Wertgutachten für Sie schnell, effizient und in hoher Qualität zu erstellen, steht bei uns die Digitalisierung des Bewertungsprozesses im Fokus. Angefangen bei der Objektaufnahme, über den objekteigenen Datenraum bis hin zur Gutachtenerstellung nutzen wir neueste Cloudlösungen.

Für unsere Auftraggeber bewerten wir aktuell Immobilien in Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Wiesbaden, Mainz und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet, aber auch in Heidelberg und Mannheim.

WERT | ERMITTLER

Leidenschaft für Immobilienbewertung und lebenslanges Lernen.

Immobilienbewertung und Erstellung von Verkehrswertgutachten durch diplomierte Sachverständige und von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Stelle (DIAZert) zertifizierte Immobiliengutachter.

WERT | GUTACHTEN

Immobilienbewertung begeistert uns und hilft Ihnen weiter.

Für unsere Kunden erstellen wir Verkehrswertgutachten und Gutachten für steuerliche Zwecke. Diese werden von Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Dabei bewerten wir Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeimmobilien. Wir bewerten Immobilien in Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Wiesbaden, Mainz und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet, sowie in Mannheim und Heidelberg.

Verkehrswertgutachten KLEINSTEUBER | SACH

VERKEHRS | WERT

Wir erstatten Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr präzise abbilden. Verkehrswertgutachten werden z.B. bei An- und Verkaufsabsichten, Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen sowie Vermögensaufteilungen und -übertragungen benötigt.

Steuerliche Wertermittlung

STEUER | WERT

Bei der Immobilienbewertung aus steuerlichen Anlässen erstellen wir Gutachten, nach § 198 BewG zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes gegenüber dem Finanzamt bei Erbschaft oder Schenkung.
Zur Optimierung der steuerlichen Abschreibung von Immobilien erstellen wir Gutachten zur Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauergutachten zur Ermittlung einer kürzeren Nutzungsdauer.

WERT | ARBEIT

Immobilienbewertung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die wir mit Begeisterung angehen.

Unser Prozess der Immobilienbewertung ist darauf ausgelegt, die Zusammenarbeit für Sie unkompliziert und die Bewertung für unsere Sachverständigen effizient zu gestalten. Deshalb setzen wir auf Digitalisierung, damit Sie Ihr Gutachten einfacher und schneller erhalten.

Ablauf Zusammenarbeit: Erstberatung

01Erstberatung

Der Erstkontakt erfolgt per Telefon oder E-Mail. In einer telefonischen Erstberatung mit einem Immobiliengutachter, klären wir anschließend zunächst Ihren Bedarf und besprechen unsere weitere Zusammenarbeit.

Ablauf Zusammenarbeit: Auftragserteilung

02Auftragserteilung

Der Aufwand bei der Erstellung eines Gutachtens ist in den meisten Fällen so individuell wie Ihre Immobilie. Daher erhalten Sie von uns auch ein individuelles Angebot. Nachdem Sie uns den Auftrag erteilt haben, starten unsere Sachverständigen mit der Immobilienbewertung.

Ablauf Zusammenarbeit: Zusammenstellung der Unterlagen

03Zusammenstellung der Unterlagen

Anhand unserer Checkliste wissen Sie genau, welche Unterlagen wir für die Bewertung Ihrer Immobilie benötigen. Die Unterlagen können Sie direkt in den objekteigenen Datenraum hochladen. Wir prüfen diese und holen bei Bedarf noch fehlende Auskünfte bei Ämtern und Behörden ein.

Ablauf Zusammenarbeit: Ortstermin

04Ortstermin

Sobald alle, für die Immobilienbewertung nötigen, Unterlagen vorliegen, kann der Ortstermin stattfinden. Ein Sachverständiger besichtigt ihre Immobilie ausführlich und dokumentiert alle für die Bewertung wesentlichen Merkmale.

Ablauf Zusammenarbeit: Gutachtenerstellung

05Gutachtenerstellung

Anschließend erfolgt die eigentliche Erstellung des Gutachtens durch den Immobiliengutachter. Ihr fertiges Verkehrswertgutachten erhalten Sie dann i.d.R. innerhalb weniger Tage. Das Gutachten sowie die von uns eingeholten Auskünfte stehen in Ihrem Datenraum bereit. Bei Bedarf erhalten sie das Gutachten auch per Post.

Ablauf Zusammenarbeit: Nachbesprechung

06Nachbesprechung

Falls nach Erhalt des Gutachtens noch Fragen zur Immobilienbewertung bestehen, können Sie diese gerne mit dem Sachverständigen in einer telefonischen Nachbesprechung klären.

WERT | ERKLÄRT

Infos zur Qualifikation der Sachverständigen, zur Immobilienbewertung und zu Verkehrswertgutachten.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne an und lassen Sie sich direkt von einem Immobiliengutachter beraten. Dieser beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zu den Themen Immobilienbewertung, Verkehrswertgutachten und steuerliche Wertermittlung.

Ihr Verkehrswertgutachten wird durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Stelle (DIAZert) zertifizierten Immobiliengutachter erstellt. Prüfen können Sie dies im Zertifizierungsverzeichnis der Zertifizierungsstelle DIAZert.

Hier finden Sie z.B. unseren Sachverständigen, Herrn Ingmar Kleinsteuber mit der Zertifizierung „Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS)“ und können die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung einsehen.

Eine Zertifizierung setzt voraus, dass mehrere Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden. Darüber hinaus werden die Sachverständigen und Immobiliengutachter umfangreich geprüft und zur Qualitätseinhaltung verpflichtet. Die Zertifizierung von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Stelle wird ebenso wie die öffentliche Bestellung von Gerichten und Finanzbehörden anerkannt.

Aber Achtung: Nur Zertifizierungen einer akkreditierten Stelle werden von Finanzämtern anerkannt. Es gibt viele Stellen, die mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 werben, die aber nicht bei der DAkkS akkreditiert sind und deren Zertifikate somit von Finanzbehörden nicht anerkannt werden.

Damit ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 198 BewG, auch von Finanzämtern anerkannt wird, muss der Sachverständige von einer akkreditierten Stelle zertifiziert sein. In Deutschland sind nur 6 Stellen von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) für den Bereich Immobilienbewertung akkreditiert. Dies sind folgende:

  • DIA Consulting Aktiengesellschaft DIAZert – Zertifizierungsstelle
  • Institut für Qualitätssicherung & Zertifizierung GmbH & Co. KG – IQ- ZERT
  • EIPOSCERT GmbH
  • Sprengnetter Zertifizierung GmbH
  • Hochschule Anhalt izert Zertifizierungsstelle für Immobilienbewertung –
  • HypZert GmbH

Welche Stellen akkreditiert sind, können sie auch in der Datenbank der DAkkS einsehen.
Geben sie hier Immobilienbewertung ein und Sie finden die akkreditierten Stellen und können die jeweilige Akkreditierungsurkunde einsehen.

Für unsere Auftraggeber bewerten wir Immobilien in Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Wiesbaden, Mainz und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet, aber auch in Heidelberg und Mannheim.

In der Regel erstellen wir umfassende Verkehrswertgutachten, die den Preis einer Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr präzise abbilden. Darüber hinaus fertigen wir für steuerliche Zwecke, Gutachten gem. § 198 BewG zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes bei Erbschaft- oder Schenkungssteuer an. Zur Optimierung der steuerlichen Abschreibung erstellen wir Gutachten zur Kaufpreisaufteilung sowie Restnutzungsdauergutachten zur Ermittlung einer kürzeren Nutzungsdauer.

Wir bieten keine Kurzgutachten an, da die Ermittlung eines verlässlichen Verkehrswertes umfassende Prüfungen und Recherchen erfordert. Kurzgutachten entsprechen nicht unserem hohen Anspruch an qualifizierte Verkehrswertgutachten und werden von Gerichten und Finanzämtern nicht anerkannt.

Bauschadensgutachten sind derzeit keine Spezialisierung unserer Immobiliengutachter und werden daher auch nicht angeboten.

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zur Bewertung einer Immobilie dauert i.d.R. 10 Tage nach dem Ortstermin. Dabei ist zu beachten, dass der rechnerische Teil und das Schreiben des Gutachtens erst vollständig ausgeführt werden können, wenn dem Sachverständigen alle notwendigen Unterlagen und Behördenauskünfte vorliegen. Da die Wartezeit auf Auskünfte und Termine zur Akteneinsicht von uns nicht beeinflusst werden kann, ist eine genaue Angabe zur gesamten Bearbeitungsdauer schwierig.

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden verschiedene Unterlagen benötigt. Im Wesentlichen sind dies:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Baulastenauszug
  • Flächenberechnung
  • Grundrisspläne
  • Lageplan
  • Aufstellung der Mieteinnahmen (bei vermieteten Objekten)

Sie erhalten von uns eine Checkliste damit Sie genau wissen, welche Unterlagen wir für die Bewertung Ihrer Immobilie benötigen. Bei Bedarf holen wir noch fehlende Auskünfte bei Ämtern und Behörden ein.

Bei der Besichtigung sollte die Immobilie für den Immobiliengutachter idealerweise vollständig zugänglich sein. Bei größeren Objekten wie Mehrfamilienhäusern reicht auch die Begehung einer repräsentativen Anzahl von Mieteinheiten sowie der Technik-, Keller- und Dachgeschossflächen.

Ein Verkehrswertgutachten, dass den strengen Zertifizierungsanforderungen stand hält und schlussendlich auch anerkannt wird, ist aus guten Gründen detailliert und umfangreich. Der Aufwand bei der Erstellung eines Gutachtens ist in den meisten Fällen so individuell wie Ihre Immobilie. Das Honorar ist vom Schwierigkeitsgrad, der Größe der Immobilie und dem Aufwand abhängig. Bei Verkehrswertgutachten ist zum Beispiel die Höhe des ermittelten Verkehrswertes für das Honorar maßgeblich. Bei unserem Honorar orientieren wir uns an der Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.) für Gutachten über den Verkehrswert. Gerne erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot.

Unsere Gutachten werden durch von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierte Immobiliengutachter erstellt. Damit erfüllen sie sämtliche relevanten gesetzlichen Anforderungen. Das Bewertungsgesetz legt z.B. fest, dass „als Nachweis […] regelmäßig ein Gutachten […] von Personen, die […] von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind“ dient.

Ingmar Kleinsteuber

Ingmar Kleinsteuber

Diplom-Sachverständiger (DIA)
Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert)

Noelani Sach

Noelani Sach

Diplom-Sachverständige (DIA) i.A.
Immobilienkauffrau (IHK)